Fundtiere

Ausgesetzt oder Entlaufen?

Eine meist schwer zu beurteilende Situation. Ist das Tier lediglich  ausgebüxt? Wegen schlechter Haltung getürmt, oder kaltherzig irgendwo zurückgelassen worden?

Falls Sie Probleme mit der Haltung Ihrer Haustiere haben, können Sie jederzeit mit uns reden.

Wir werden gemeinsam mit Ihnen nach einer bestmöglichen Lösung suchen.

Das Aussetzen Ihres Haustieres mit dem Ziel, sich seiner zu entledigen, ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße bis zu € 25.000 bestraft.

Jedes Aussetzen bringen wir zur Anzeige!

Richtiges Verhalten

Finden Sie einen Hund, eine Katze oder Kleintiere, benachrichtigen Sie den Tierschutzverein, die Polizei oder das Landratsamt.

Falls diese nicht zu erreichen sind (nachts, am Wochenende), oder Sie können nicht auf Hilfe warten, versuchen Sie selbst dem verletzten Tier zu helfen und es zum nächsten Tierarzt zu bringen. Dieser kann mit dem Tierschutzverein oder der Polizei klären, ob es einen Besitzer gibt.

 

Vorsicht: Verstörte Tiere könnten aggressiv reagieren!

 

In jedem Fall wird ein Fundtier zunächst bei uns aufgenommen und tierärztlich versorgt. Dabei suchen wir es nach Kennzeichungsmerkmalen ab, was die Suche nach dem Halter erleichtern kann.

Wildtiere und Greifvögel

Vorsicht bei Wildtieren

Rufen Sie hier möglichst immer die Polizei, das Veterinäramt oder den Jagdpächter an.

Achtung Greifvögel

Wenn Sie einen Greifvogel finden der nicht wegfliegt, rufen Sie das Veterinäramt an. Greife sind grundsätzlich meldepflichtig!

Dort  können Sie die Adressen von Falknereien/Greifvogelstationen erfragen, die in der Lage und befugt sind, Greifvögel zu versorgen. Privatpersonen dürfen dies nicht.

Sollten Sie im Notfall ein Tier selbst bergen müssen, nehmen Sie ein Tuch oder eine Decke, die Sie auf den Vogel werfen. In der Regel verhält sich der Vogel dann still. Greifen Sie ihn anschließend behutsam mit beiden Händen von oben, sodass die Flügel am Körper fixiert werden. Achten Sie bei Greifen unbedingt darauf, dass die messerscharfen Krallen gut in der Decke verpackt sind um Verletzungen vorzubeugen.  Den Vogel wenn möglich in einem Karton sichern (notfalls über Nacht) und baldmöglichst zum Tierarzt oder Veterinäramt bringen.

Kosten

Wird ein Fundtier nicht abgeholt, geht es nach 6 Monaten automatisch in den Besitz des Tierheims über und wird sobald wie möglich zur Weitervermittlung angeboten.

  • Für jedes Fundtier, das von seinem Besitzer wieder abgeholt wird, sind für die Aufnahme inkl. Verpflegung die regulären Pensionskosten zu zahlen.
  • Musste das Tier durch Einsatz von Tierheim-Personal geholt werden, fallen zusätzlich € 20,00 an für Personal- und Fahrtkosten.
  • Zu diesen Gebühren kommen ggf. notwendige Tierarztkosten dazu, die wir 1:1 weiterberechnen.

Ich vermisse mein Haustier

Ihr Haustier ist weg? Viele Besitzer sind mit dieser Situation erstmal überfordert.

 

Handlungshilfe finden Sie in unserer Auflistung:

 

  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Tier sich nicht in der Nähe versteckt hält oder eingeschlossen ist (Räumlichkeiten, Schränke, Garage)
  • Verständigen Sie zuerst das örtliche Tierheim (Tel.-Nr. 08221 / 3 03 31) und die Polizei, vor allem wenn Ihr Tier bei einem Autounfall abhanden gekommen ist.

 Polizei Günzburg Tel.-Nr. 08221 / 91 90

 Polizei Burgau Tel.-Nr. 08222 / 9 69 00

  • Fragen Sie in den Tierarzt-Praxen nach, ob ein verletztes Tier eingeliefert wurde.
  • Informieren Sie die Nachbarn über den Verlust Ihres Tieres. Vielleicht hat Ihr Tier dort Unterschlupf gefunden (Schuppen, Keller, Garage).

 

  • Achten Sie in der Tagespresse auf die Veröffentlichungen des Tierheims sowie Inserate über zugelaufene Tiere.
  • Hängen Sie Zettel in der Nachbarschaft auf.
  • Entwischte Wohnungskatzen halten Sie sich in der Regel in der Nähe des Hauses auf. Sie fühlen sich unsicher in der ungewohnten Umgebung und suchen tagsüber Unterschlupf. Suchen Sie Ihr Tier daher verstärkt im Dunkeln,
    wenn es ruhiger wird. Falls Sie wissen, wo sich Ihr Tier aufhält, es sich aber nicht fangen lässt, fragen Sie im Tierheim nach einer Katzenfalle, oder wenden Sie sich bei bei Hunden an einen Tierarzt.
  • Hunde und Katzen sollten immer gechipt und/oder tätowiert, sowie bei verschiedenen Haustierregistern gemeldet sein! Über Tasso, oder Findefix lässt sich der Besitzer dann ermitteln.
  • Ist Ihr Tier registriert, melden Sie auch dort den Verlust! Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes erreichen Sie unter der Telefonnummer: 01805-23 14 14.
  • Wenn Ihr Tier wieder da ist, sollten Sie bei einem längerem Verlust baldmöglichst einen Tierarzt aufsuchen, um es untersuchen zu lassen. Kätzinnen könnten trächtig sein und sollten daher immer sterilisiert bzw. kastriert werden.
  • Ausgehungerte Tiere mit kleinen Portionen füttern, dafür aber häufiger.
  • Als Hundebesitzer denken Sie bitte daran, das Tier beim Wiedersehen nicht zu bestrafen! Der Hund kann den Zusammenhang mit seinem Weglaufen nicht mehr herstellen!

 

Ein Tipp für Hundebesitzer:

Bringen Sie eine Plakette mit der Telefonnummer, oder eine Marke von Tasso/ Findefix am Halsband an.

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