Eine meist schwer zu beurteilende Situation. Ist das Tier lediglich ausgebüxt? Wegen schlechter Haltung getürmt, oder kaltherzig irgendwo zurückgelassen worden?
Falls Sie Probleme mit der Haltung Ihrer Haustiere haben, können Sie jederzeit mit uns reden.
Wir werden gemeinsam mit Ihnen nach einer bestmöglichen Lösung suchen.
Das Aussetzen Ihres Haustieres mit dem Ziel, sich seiner zu entledigen, ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße bis zu € 25.000 bestraft.
Jedes Aussetzen bringen wir zur Anzeige!
Finden Sie einen Hund, eine Katze oder Kleintiere, benachrichtigen Sie den Tierschutzverein, die Polizei oder das Landratsamt.
Falls diese nicht zu erreichen sind (nachts, am Wochenende), oder Sie können nicht auf Hilfe warten, versuchen Sie selbst dem verletzten Tier zu helfen und es zum nächsten Tierarzt zu bringen. Dieser kann mit dem Tierschutzverein oder der Polizei klären, ob es einen Besitzer gibt.
Vorsicht: Verstörte Tiere könnten aggressiv reagieren!
In jedem Fall wird ein Fundtier zunächst bei uns aufgenommen und tierärztlich versorgt. Dabei suchen wir es nach Kennzeichungsmerkmalen ab, was die Suche nach dem Halter erleichtern kann.
Vorsicht bei Wildtieren
Rufen Sie hier möglichst immer die Polizei, das Veterinäramt oder den Jagdpächter an.
Achtung Greifvögel
Wenn Sie einen Greifvogel finden der nicht wegfliegt, rufen Sie das Veterinäramt an. Greife sind grundsätzlich meldepflichtig!
Dort können Sie die Adressen von Falknereien/Greifvogelstationen erfragen, die in der Lage und befugt sind, Greifvögel zu versorgen. Privatpersonen dürfen dies nicht.
Sollten Sie im Notfall ein Tier selbst bergen müssen, nehmen Sie ein Tuch oder eine Decke, die Sie auf den Vogel werfen. In der Regel verhält sich der Vogel dann still. Greifen Sie ihn anschließend behutsam mit beiden Händen von oben, sodass die Flügel am Körper fixiert werden. Achten Sie bei Greifen unbedingt darauf, dass die messerscharfen Krallen gut in der Decke verpackt sind um Verletzungen vorzubeugen. Den Vogel wenn möglich in einem Karton sichern (notfalls über Nacht) und baldmöglichst zum Tierarzt oder Veterinäramt bringen.
Wird ein Fundtier nicht abgeholt, geht es nach 6 Monaten automatisch in den Besitz des Tierheims über und wird sobald wie möglich zur Weitervermittlung angeboten.
Ihr Haustier ist weg? Viele Besitzer sind mit dieser Situation erstmal überfordert.
Handlungshilfe finden Sie in unserer Auflistung:
Polizei Günzburg Tel.-Nr. 08221 / 91 90
Polizei Burgau Tel.-Nr. 08222 / 9 69 00
Ein Tipp für Hundebesitzer:
Bringen Sie eine Plakette mit der Telefonnummer, oder eine Marke von Tasso/ Findefix am Halsband an.
Sparkasse Schwaben-Bodensee
IBAN DE52 7315 0000 0000 0035 09
BIC BYLADEM1MLM
Oder per PayPal:
Tierheim “Arche Noah”
Heidenheimer Str. 21A
89312 Günzburg
Tel. 08221 / 303 31
E-Mail: info@tierheim-guenzburg.de